DSVGO allgemein
Zugriffsdaten
Wir, der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider, erheben aufgrund unseres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
x)Besuchte Website
x)Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
x)Menge der gesendeten Daten in Byte
x)Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
x)Verwendeter Browser
x)Verwendetes Betriebssystem
x)Verwendete IP-Adresse
Die Server-Logfiles werden für maximal 7 Tage gespeichert (Backups 4 Wochen) und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt aus Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.
DSVGO SV
Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon,
(a) ob sie von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder
(b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das jeweilige Gericht oder die jeweilige Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.
Ihre Daten sind mir wichtig!
Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen:
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).